Reisebedingungen und wichtige Hinweise

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung kann telefonisch, per e-mail oder Fax erfolgen. Außerdem können Sie in jedem Reisebüro buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club Blaues Meer Reisen den Abschluss des Reisevertrages an. Der Anmelder ist auch für diejenigen Reservierungen Vertragspartner, die ihn nicht persönlich, sondern Dritte betreffen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von Club Blaues Meer Reisen zustande. Club Blaues Meer Reisen übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich an den Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Buchungsbestätigungen von Reservierungssystemen sind vorbehaltlich der Korrektur offensichtlicher Preisfehler. Weicht die von uns zugesandte Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM-Reisen an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der neuen Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung von 15 % fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit der Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist ca. 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis in einer Summe zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen ab 7 Tage vor Reisebeginn besteht die Möglichkeit, per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Wird die Lastschrift mangels Kontodeckung oder Widerspruch nicht eingelöst, so ist Club Blaues Meer Reisen berechtigt, die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu stornieren. Bei Buchung von Bausteinleistungen (Nur-Hotel, Mietwagen oder Nur-Flug) kann nach Absprache auch das Reisebüro den Reisepreis kassieren.

3. Insolvenzschutz
Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen § 651 k BGB bei der R+V Versicherung gegen die Insolvenz des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält auf der Rückseite der Reisebestätigung die Versicherungspolice. Die Police verbrieft den direkten Anspruch der auf der Bestätigung aufgeführten Kunden gegen die R+V Versicherung.

4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Club Blaues Meer Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. CBM-Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Falls eine nachträgliche Änderung erfolgen sollte, werden wir Sie unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reisebeginn davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Club Blaues Meer Reisen.

5. Rücktritt und Terminänderung
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung sollte schriftlich an Club Blaues Meer Reisen erfolgen. Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind bei Pauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Nur-Flug-Vermittlung
bis 22. Tag vor Reisebeginn 35,- E pro Person
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
Vermittlung eines Hotels oder Mietwagens
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mind. 15,- E
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mind. 15,- E
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 1. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet. Bei Änderung des Reisetermins gilt ebenso die oben stehende Gebührentabelle. Die Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen betragen 20,- Euro. Sollte im Einzelfall der Schaden nachweisbar höher sein als die pauschalen Rücktrittsgebühren, so kann dieser höhere Schaden gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Club Blaues Meer Reisen in Warstein.
Die Stornierung gilt erst mit der Erteilung der Rechnung als bestätigt. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskosten-Versicherung.
Bei Fincas und Landhäusern fallen bei einer Änderung der gebuchten Unterkunft auf ein anderes Objekt Leerbettgebühren an, die pauschal mit den oben genannten Kosten berechnet werden.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für verbleibende Personen muß eine Unterkunft entsprechend der neuen Belegung gebucht werden.

6. Änderungen
Die für die Durchführung der einzelnen Dienstleistungen vorgesehenen Unternehmen behalten sich vor, Termine, Flugzeiten, sonstige Daten, Reiseorte, Schiffs- und Flugzeugtypen sowie andere Leistungen kurzfristig zu ändern. Sollte eine gleichwertige Ersatzleistung nicht gewährleistet werden können, ist ein Erstattungsanspruch auf Preisdifferenzen gemäß der Ausschreibung beschränkt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen
- z.B. Nichterreichen der Teilnehmerzahl - die Reise abzusagen. In diesem Falle werden die geleisteten Zahlungen erstattet. Bei teilweiser Absage erfolgt nur eine Erstattung der nicht gewährten Leistungen.

7. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung in schriftlicher Form zur Kenntnis zu geben. Sammelbeanstandungen werden nicht berücksichtigt. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Club Blaues Meer Reisen für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Ansprüche nach dem §§ 651 c bis 651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei Club Blaues Meer Reisen in Warstein maßgebend. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Reklamationen nicht bevollmächtigt.
Sollte eine gebuchte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, sind wir berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Erstattung der nicht gewährten Leistung. Bei sportlichen Veranstaltungen beteiligt sich der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.
Bei Terminverzögerungen übernehmen wir keine Haftung für evtl. sich daraus ergebende Folgen. Für den Inhalt von Hotelprospekten, die zur Information ausgegeben werden, übernehmen wir und die Buchungsstelle keine Gewähr. Wir haften ferner nicht für Unterschiede, die sich aus dem Angebot und der Vorstellung des Kunden ergeben, für Lärmbelästigungen wie z.B. Unterhaltungsgaststätten, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Straßenarbeiten und ähnliche Umstände. Dies gilt auch für Strandverschmutzungen jeglicher Art, Witterungsbildungen und Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung. Die Verpflegung an Bord gilt als Bestandteil der Verpflegungsleistung.

9. Vermittlung eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM erfolgen. Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt an den Autovermieter Centauro zu stellen. In diesem Falle tritt CBM nur als Vermittler auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.

10. Vermittlung eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet Club Blaues Meer Reisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig. Für eine einzelne Bausteinleistung stellen wir keine Insolvenzversicherung.

11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Club Blaues Meer Reisen wegen Leistungsstörung ist ausgeschlossen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- u. Gesundheitsvorschriften der EG. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über Pass- und Visabestimmungen, für deren Einhaltung der Kunde selbst verantwortlich ist.

13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Warstein.
Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.

14. Reiseveranstalter:
Club Blaues Meer Reisen, Wilhelm Christian Holznigenkemper
eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Warstein, HRA 0445
Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein, Postfach 1368, 59564 Warstein

15. Versicherung
Im Reisepreis ist der Schutz einer Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung AG. Der Versicherungsträger erstattet die vertraglich geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der Reise (z.B. wegen Unfall, Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, betriebsbedingter Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit) bzw. zusätzliche Hinreisekosten bei verspätetem Reiseantritt (aus den vorgenannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln). Selbstbehalt im Krankheitsfall 20 v.H. mind. 25,- E pro Person. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung der Europäischen Reiseversicherungs AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München.