Allgemeine Information

 

Die Leistungen von LMS-Reisen
LMS bietet ein umfangreiches Hotelangebot in vielen Kategorien und eine große Auswahl an Reiseterminen, Betreuung während der Reise durch eigene Gästebetreuung (bei Busreisen) oder durch örtliche Vertragspartner in den Zielorten. Die Adressen sowie weitere Informationen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
Dank einer guten Zusammenarbeit mit Partnern kann LMS den Gästen auch besondere Vorteile bieten, z.B. bis zu 100 % Kinderermäßigung in vielen Hotels sowie viele weitere “Extra-Bonbons”.
Ihre ausgesuchte Reise können Sie direkt hier online oder telefonisch bei takeoff-Tours (02667/9619660) buchen. Wir freuen uns auf Ihre Buchung.

LMS-Eintrittskarten-Service
Jahr für Jahr nehmen viele tausend Gäste diesen besonderen Service von LMS-Reisen in Anspruch und kombinieren ihr Städte-Erlebnis mit dem Besuch eines Musicals, einer Oper, einem Ballett, eines Revue-Theaters oder einer anderen Veranstaltung. Die Reservierung erfolgt unabhängig von der getätigten Buchung. Einmal gebuchte Karten können nicht wieder zurückgenommen werden.
Preisänderungen zu den Katalogpreisen werden nach Erhalt mit der Reisebestätigung weiterberechnet.
Vorverkaufs- oder Bearbeitungsgebühren sind im Reisepreis inklusiv oder werden je nach Aufwand berechnet. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Ausschreibungen.

LMS-Service-Leistungen
Bei vielen Zielen bietet LMS Ausflugsprogramme an, die vom Kunden zum gebuchten Grundarrangement zugebucht werden können.



LMS-Reisebedingungen

Die allgemeinen Reisebedingungen beruhen auf einer Empfehlung des Deutschen Reisebüro Verbandes e.V. als Ergänzung zu den §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunde) und LMS-Reisen GmbH.
Bei Abschluss einer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an. Abweichungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prospektausschreibung. Diese haben grundsätzlich Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages
Ihre Buchung können Sie direkt bei LMS-Reisen GmbH tätigen oder in einer der vielen autorisierten LMS-Agenturen bzw. Reisebüros. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LMS-Reisen GmbH zu Stande. Sie erhalten von LMS-Reisen GmbH eine schriftliche Bestätigung, die schnellstmöglich der Buchungsstelle zugeschickt wird und diese Orginal-Bestätigung dort von Ihnen innerhalb einer Frist von 8 Tagen abzuholen ist.
Kurzfristige Buchungen unter 7 Werktagen vor Reiseantritt führen durch die sofortige mündliche/telefonische Bestätigung zum Vertragsabschluss. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab (gilt nicht im Falle von eventuellen sachlichen, rechnerischen Fehlern bei Buchungsannahme oder für eventuelle unverbindliche Sonderwünsche sowie von der Buchung abhängig gemachte Sonderwünsche, z.B. Theaterkarten usw.), so liegt ein neues Angebot der LMS-Reisen GmbH vor. An dieses Angebot ist die LMS-Reisen GmbH 10 Tage lang gebunden. Sollten Sie dem neuen Angebot nicht innerhalb dieser 10 Tage schriftlich zustimmen, kommt kein Vertrag zu Stande.

Hinweis!
Sonderwünsche oder vermittelte Leistungen, welche nicht Bestandteil des abgeschlossenen Reisevertrages sind, bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch LMS-Reisen GmbH.
Reisebüros/ Agenturen sind nicht berechtigt, im Namen von LMS-Reisen GmbH mündliche oder schriftliche Zusagen vorzunehmen!

Hotels und Unterkünfte:
Alle LMS-Vertragshotels wurden von LMS-Reisen GmbH persönlich ausgesucht und werden in diesem Katalog, soweit wie eine offizielle örtliche Einteilung vorhanden ist, in „Sternen” eingestuft.
Eine ausführliche Hotelbeschreibung gibt Ihnen nähere Informationen hierzu. Bei Hotelbeschreibungen mit dem Zusatz „oder alternativ/gleichwertig” ist LMS-Reisen berechtigt, auch andere als im Katalog genannte Hotels für Sie zu reservieren. Dieses gilt auch, wenn der Hotelname mit der Bestätigung bereits mitgeteilt wurde.

Bitte beachten Sie bei Flugreisen:
Die von LMS-Reisen GmbH im Katalog oder später auf der Bestätigung veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung: (Flugzeiten für Nov.-März können ab Okt. vorbehaltlich bestätigt werden – für April-Okt. jeweils im März). Sollten sich die Flugzeiten um mehr als 6 Std. gegenüber Ihrer Bestätigung verändern, erhalten Sie über Ihr Reisebüro nach Veröffentlichung des neuen Flugplans eine Information. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig – nach Zusendung der Reiseunterlagen ändern. LMS-Reisen GmbH ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten.
Kooperationen - Die verstärkte Bildung von Allianzen und Partnerschaften zwischen Luftverkehrsgesellschaften bringt es mit sich, dass zunehmend Gemeinschaftsflüge, so genannte Code-Sharing-Flüge durchgeführt werden.
So können Flüge über die Flugnummer einer Fluggesellschaft reserviert durchaus mit dem Fluggerät einer Partnergesellschaft durchgeführt werden. Hierdurch erzielt man eine noch größere Flächendeckung und kann somit auch Flughäfen einbeziehen, welche nicht über Direktdienste verbunden sind.
Ihr Reisebüro hat jederzeit vom aktuellen Stand Kenntnis bzw. kann diesen bei LMS-Reisen erfragen.

2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 10 % des Reisepreises mindestens aber 35,– pro Person an. Die Anzahlung darf nur erfolgen, wenn Ihnen im Gegenzug durch das buchende Reisebüro ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt wird – wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (Rückseite) zugeschickt. Den Restbetrag zahlen Sie ohne weitere Aufforderungen spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Storno- oder Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Dieses gilt auch für Eintrittskarten oder andere Leistungen, die nicht Grundbestandteil der ausgeschriebenen Reise sind.
LMS-Reisen GmbH weist darauf hin, dass die Reise-büros/Agenturen nur berechtigt sind, für LMS-Reisen GmbH die erste Anzahlung von 10 % des Reisepreises bei Vertragsabschluss entgegenzunehmen. Alle Zahlungen, die Sie an das Reisebüro vorher – auch unter Gewährung von Nachlässen – auf den Reisepreis leisten, erfolgen auf Ihr Risiko und berechtigen deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Reisevertrag, wenn das Reisebüro die von Ihnen geleistete Vorauszahlung nicht an LMS-Reisen GmbH weiter geleitet hat.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wenn nicht anders vermerkt, sind eventuelle Nebenabgaben am Zielort vom Kunden direkt zu entrichten, z.B. Kurtaxe oder bei Mietwagenangeboten gewisse Kautionen oder Versicherungen.

4. Leistungs- und Preisveränderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LMS-Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Reiseleistungen sind Leistungen, welche im Reisekatalog unter Leistungen aufgeführt sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. LMS-Reisen GmbH wird Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird LMS-Reisen GmbH Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrag und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Von einer solchen Preisänderung wird LMS-Reisen GmbH Sie umgehend unterrichten, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt.
Sollte die Preissteigerung 5 % überschreiten, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei LMS-Reisen GmbH. LMS-Reisen GmbH ist berechtigt, bei Reiserücktritt oder Nichtantreten der Reise Ersatz für die getroffene Reisevorkehrung und für seine Aufwendungen zu verlangen. Dieses gilt auch für die Aufwendung der LMS-Vertragspartner, z.B. Hoteliers, Beförderungsunternehmen oder anderer Leistungsträger.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Aufwendungen zu berechnen und wird von LMS-Reisen GmbH wie folgt pauschalisiert:

5.2 Rücktrittskosten
Bei Bus-/PKW-/Bahn-Reisen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro 35,–
29-18 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . 25 % der Reisekosten
Mindestbetrag pro Person . . . . . . Euro 35,–
17-10 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . 45 % der Reisekosten
9-4 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . 65 % der Reisekosten
Ab 3 Tage vor Reiseantritt
berechnen wir . . . . 80 % der Reisekosten

Bei Tanzzugreisen/Rheinschifffahrt
Bis 60 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro 35,–
59-30 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 30 % des Reisepreises
29-14 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 50 % des Reisepreises
13-3 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 60 % des Reisepreises
ab 2 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise
pro Person . . . . . . 80 % des Reisepreises

Bei Oper- und Festspielreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro 55,–
59-30 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 50 % des Reisepreises
29-14 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 70 % des Reisepreises
ab 13 Tage vor Reiseantritt oder Nichtantritt
pro Person . . . . . . 100 % des Reisepreises

Wichtige Hinweise für alle Musicalkarten:
An und vor Feiertagen gelten andere Preise, ebenso wie teilweise geänderte Vorstellungszeiten. Ermäßigungen für Senioren, Schüler, Studenten, Auszubildende oder Behinderte sowie für Gruppen auf Anfrage.
Regelung im Stornofall: Gebuchte Karten für die Musicals können bis 56 Tage vor Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 15 ¤ pro Karte storniert werden. Danach ist eine Stornierung der Karten mit Erstattung des Kartenpreises nicht mehr möglich.
Bei Flugreisen
Bis 40 Tage vor Reiseantritt 4 % des Reisepreises, mindestens aber Euro35,– pro Person. Bei innerdeutschen Flugreisen wird eine Mindest-Stornogebühr von Euro105,– pro Person erhoben.
39-21 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 30 % des Reisepreises
20-11 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 50 % des Reisepreises
10-4 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 65 % des Reisepreises
ab 3 Tage vor Reiseantritt
pro Person . . . . . . 90 % des Reisepreises

Bei Flugreisen nach Mallorca
bis 30 Tage vor Reiseantritt
pro Person 20 % des Reisepreises
28-22 Tage vor Reiseantritt
pro Person 30 % des Reisepreises
21-15 Tage vor Reiseantritt
pro Person 40 % des Reisepreises
14-7 Tage vor Reiseantritt
pro Person 50 % des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise ist LMS-Reisen berechtigt, den vollen Reisepreis mindestens jedoch 75% einzubehalten. Eventuell eingesparte Aufwendungen, wie z.B. Verpflegungsleistungen, werden in diesem Fall entsprechend der Erstattung der Leistungspartner vergütet.

Hinweis: Es bleibt dem Kunden überlassen, LMS-Reisen gegebenenfalls geringere Kosten als die angesetzten Pauschalen nachzuweisen. Der Nachweis ist jedoch vom Kunden zu erbringen.

Gruppenstornierungen
Acht und mehr Personen bei einer Flugreise werden ab acht Wochen vor Reiseantritt mindestens mit Euro105,– pro Person berechnet.

5.2.1
Bitte beachten Sie eventuelle Abweichungen in Verbindung mit der jeweiligen Reiseausschreibung. Der volle Reisepreis wird berechnet, wenn der Kunde am Abreisetag nicht zum Reiseantritt erscheint oder die Reiseunterlagen nicht vor dem vertraglichen Reisebeginn an LMS-Reisen GmbH zurückgegeben worden sind.

5.3 Umbuchung
Wenn auf Ihren Wunsch die Reise umgebucht werden soll, entstehen LMS-Reisen GmbH in der Regel die gleichen Kosten wie bei einer Stornierung. Bei geringfügigen Änderungen oder bei Umbuchungen des Termins / Reiseziels bis zwei Monate vor dem vertraglichen Reisetermin berechnet LMS-Reisen GmbH nur eine pauschale Gebühr von Euro 13,– pro Person (Bei innerdeutschen Flugreisen berechnet LMS-Reisen GmbH Euro105,– pro Person).

5.4 Gestellung einer Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Sie betragen bei Bus-, PKW- und Bahn-Reisen bis sieben Tage vor Abreise Euro 13,–, bei Flugreisen Euro 105,–. Spätere Änderungen müssen je nach Aufwand berechnet werden.
Der Reisende sowie die 3. Person haften für den Reisepreis als Gesamtschuldner. LMS-Reisen GmbH kann dem Wechsel einer Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich LMS-Reisen GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen sollten Sie sich in jedem Fall von der LMS-Reisen GmbH-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder anderen Leistungspartnern bestätigen lassen. Dieses setzt gleichzeitig nicht voraus, dass eine Erstattung erfolgt.
Dieses gilt insbesondere für vermittelte Leistungen, welche nicht zum Katalog-Leistungsumfang gehören.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
LMS-Reisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten.

a) bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, wenn nicht anders in der Ausschreibung vermerkt, ist diese bei Busreisen 20 Personen, bei Flugreisen: „City Touren” und “City-Touren und Rundreisen” 10 Personen.
In den o.g. Fällen kann LMS-Reisen GmbH bis zwei Wochen vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen.
In jedem Fall ist LMS-Reisen GmbH verpflichtet, Sie unverzüglich nach Bekanntwerden einer solchen Nichtdurchführung davon über Ihre Agentur/Reisebüro in Kenntnis zu setzen. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den bereits eingezahlten Reisepreis oder Ihre Anzahlung zurückerstattet.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung durch LMS-Reisen GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt LMS-Reisen GmbH, so behlt LMS-Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis; LMS-Reisen GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die LMS-Reisen GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der LMS-Reisen GmbH von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch LMS-Reisen GmbH den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann LMS-Reisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. LMS-Reisen GmbH ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und LMS-Reisen GmbH je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen
LMS-Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in den Katalogen, sofern LMS-Reisen nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns verfassten Prospekten, die von LMS-Reisen GmbH-Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
LMS-Reisen GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen:
– dieses gilt nicht für Personen, die im Vorfeld der Reise, z.B. bei Reiseanmeldung in Ihrem Reisebüro, sachliche Fehler oder Zusagen tätigen, welche nicht durch LMS-Reisen GmbH schriftlich bestätigt wurden. Wir haften auch nicht für die Nichtweitergabe Ihrer Reiseanmeldung an LMS-Reisen GmbH.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen der von Ihnen gebuchten Reise eine Beförderung mit einer Linienfluggesellschaft oder einer Eisenbahngesellschaft durchgeführt und hierfür ein gesonderter Beförderungsausweis erstellt, so erbringen diese Gesellschaften ihre Beförderungsleistung gegenüber Ihnen in eigener Verantwortung und stehen gegenüber Ihnen auch für einen eventuellen Leistungsmangel ein. Die Haftung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft. Diese können Sie auf Wunsch in Ihrem Reisebüro oder durch LMS-Reisen GmbH erhalten.
LMS-Reisen GmbH haftet nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Reise sind und für die LMS-Reisen GmbH nur als Vermittler auftritt, z.B. Ausflugsprogramme, Eintrittskarten usw.

Erklärung:
Bestandteil einer ausgeschriebenen Reise sind alle Leistungen, welche in der Rubrik „LMS-Leistungen” aufgeführt sind. Alle anderen Leistungen sind Fremdleistungen, für die LMS-Reisen GmbH nur als Vermittler auftritt.

9.4 Beförderung, Transfer, öffentliche Verkehrsmittel
LMS-Reisen GmbH behält sich das Recht vor, bei Reisen mit dem Bus Transferdienste mit Kleinomnibussen, Taxen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Hauptbussen durchzuführen. Diese Fahrzeuge müssen nicht über die Ausstattung verfügen, die ein 3- oder 4-Sterne-Fernreisebus hat.

10. Gewährleistungen

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Dazu bedarf es Ihrer Mithilfe. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuellen Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Prüfung vor Reisebeginn Ihrer Reiseunterlagen auf die von Ihnen gebuchten Leistungsbestandteile. Sie sind verpflichtet, den Mangel bzw. Ihre Beanstandung unverzüglich anzuzeigen. Dazu sollten Sie umgehend Kontakt mit der LMS-Reiseleitung oder örtlichen Vertretung (siehe in den Reiseunterlagen) aufnehmen.
Sollte niemand zur Verfügung stehen oder erreichbar sein, so setzen Sie sich bitte direkt mit LMS-Reisen GmbH in Verbindung. Sie erreichen LMS-Reisen GmbH unter der Rufnummer (0 28 64) 88 00-0.
Montag – Freitag von 9.00 – 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 – 12.30 Uhr.
In den Monaten November – März am Wochenende Freitag – Sonntag sowie März – Oktober ab Mittwoch – Sonntag informieren Sie den 24-Stunden-Notdienst unter der Notrufnummer: (0 28 64) 64 80.
Falls erforderlich, senden Sie LMS-Reisen GmbH ein Fax mit Ihrem Namen, Hoteladresse und wann LMS-Reisen GmbH Sie erreichen kann. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, laufen Sie Gefahr, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu verlieren.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für den Zeitraum einer nicht vertragsgemäßen Erbringung können Sie eine Minderung des Reisepreises erwarten, wenn LMS- Reisen nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgt. Eine Minderung muss LMS-Reisen GmbH ablehnen, wenn Sie es versäumt haben, unverzüglich den Mangel anzuzeigen und LMS-Reisen GmbH nicht die Gelegenheit gegeben haben, diesen abzustellen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LMS-Reisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden LMS-Reisen GmbH dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

10.4 Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LMS-Reisen GmbH nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von LMS-Reisen GmbH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von LMS-Reisen GmbH herbeigeführt worden ist, oder
– soweit LMS-Reisen GmbH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Soweit LMS-Reisen GmbH vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.

Schadensersatzansprüche gegenüber LMS-Reisen GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind bei Personenschäden bis Euro 76.700,–, bei Sachschäden auf Euro4.090,– beschränkt. Liegt der Reisepreis über Euro1.365,–, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gelten jeweils je Kunde und Reise. Ein Schadensersatzanspruch gegen LMS-Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund intern. Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise LMS-Reisen GmbH gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Die im LMS-Reisen GmbH-Katalog abgedruckten Einreise- und Gesundheitsbestimmungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit. Für Angehörige anderer Nationalitäten geben die zuständigen Konsulate Auskunft.
LMS-Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie LMS-Reisen GmbH mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass LMS-Reisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von LMS-Reisen GmbH bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Hinweis!
Für alle LMS-Reisen ins Ausland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, welcher noch eine Gültigkeit von 6 Monaten bei Einreise aufweisen muss.
Für Reisen nach Ungarn und Polen benötigen Sie unbedingt einen Reisepass!

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand
Sie können LMS-Reisen GmbH im Falle eines Rechtstreites nur an dessen Firmensitz verklagen.
48734 Reken (Amtsgericht Borken)

WICHTIG!
Ihr Reisegepäck ist bei Busreisen nicht versichert! – LMS-Reisen GmbH empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Gepäckversicherung.

17.1 Kundengeldabsicherung
Siehe Bestimmung auf der Rückseite der Rechnung/Bestätigung.
Sicherheit für Ihren bezahlten Reisepreis.
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein über die Insolvenz-Versicherung bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG nach § 651 k BGB.
Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs eines Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen.

18. Gültigkeit dieses Kataloges
Der Katalog ist gültig für den Verkaufszeitraum Dezember 2001 bis November 2002. Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung Juli/August 2001.

19. Reiseveranstalter
LMS-Reisen GmbH
Kardinal-von-Galen-Straße 9
D-48734 Reken