Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma take off-Tours Silke Schweers
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online
oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich
mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann bei einem Reisemittler oder direkt bei take off-Tours Silke
Schweers, nachstehend kurz take off-Tours genannt, erfolgen. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung
erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an den Anmelder. Dem Anmelder
ist bekannt, daß take off-Tours lediglich Vermittler der Reiseleistungen
zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger/Reiseveranstalter ist. Die
jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers/Reiseveranstalters gelten insoweit
vorrangig. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Leistungsträger/Veranstalter,
jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt,
um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen
Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung.
Die Höhe der Anzahlung wird durch die Bedingungen des jeweils gewählten
Veranstalters festgelegt. Sie beträgt jedoch mindestens 10 %, bzw. Euro 100,
je nachdem welcher Betrag höher ist, von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die
Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß
§ 651 k BGB Abs. 3 n.F. durch den jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt
(nur bei Pauschalreisen).
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise
sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis
bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns bzw.
den Reiseveranstalter zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung
von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen,Sonderwünsche etc.) bedürfen einer
ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch take off-Tours bzw.den
Leistungsträger/Reiseveranstalter.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement
Linienflugleistungen enthalten sind, take off-Tours nicht als Veranstalter auftritt.
Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert
und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt.
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die
erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar
waren, können dem Kunden be lastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung
und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen
Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden
gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung
der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden
Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden
unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen
steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei take off-Tours bzw.
dem
Leistungsträger/Reiseveranstalter. Die Erklärung durch eingeschriebenen
Brief wird empfohlen. Bei
einem Rücktritt hat take off-Tours bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter
Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich
für die Berechnung der Entschädigung ist
bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten
Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt
auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist,
beträgt unser
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlic hen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei
den
Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern.
Diese Regelung zu Punkt 6.1 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig
erreicht,
wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen
vom Flug ausgeschlossen
wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen sind wir im Falle einer Stornierung
berechtigt, zusätzlich
bis zu Euro 26 pro Flugschein zu verlangen.
6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Pauschalreisen ab/bis
Deutschland einschließlich verbundener Leistungen
Kosten pro Person:
- Bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 31-25 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 24-16 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- 15-8 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- 7-4 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
- Ab 3 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis.
Mietwagen
Bis Reiseantritt Euro 26 pro Buchung.
Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis
ist zu zahlen. Ersparte
Aufwendungen werden rückerstattet.
Diese Regelung gilt nur für Stornierungen von Mietwagen aber nicht bei Stornierungen
kombinierter
Reisen.
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle
Reisepreis zu
entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen
nicht aufgeführt sind,
erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden
Hinweise in der
Leistungsbeschreibung.
Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende
Kosten an, die bis zu
100 % betragen:
- Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
6.3 Ausnahmen Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktritts kosten berechnet werden.
Wird durch den Rücktritt die
Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten
100 %.
6.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der
Reise teilnimmt, sofern
dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson
berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 75 pro Person.
Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger
anfallen (insbesondere
Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich
aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist take off-Tours
bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter bere chtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt
kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich
werden dem Kunden
etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem
Ersatzangebot
Gebrauch macht.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich
an Ihre Reiseleitung
bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse (oder
an den jeweiligen
Leistungsträger/Reiseveranstalter direkt), damit Abhilfe geschaffen werden
kann. Sollte die
Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie
zur Folge haben, dass Sie für diese
Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.
Unabhängig von der
Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat
nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz
ausdrücklich
geltendmachen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel
abzubrechen, so
müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den
Mangel anzeigen und zur Beseitigung
zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche
verlieren.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese
verweigert wird oder eine
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei
uns gebuchte Leistungen nicht
in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung
oder setzen Sie sich mit der
Ihnen bekanntgegebenen Agentur in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des
von Ihnen für diese
Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten
Sie, dass in all diesen
Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme
der
Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter nicht in
Rechnung gestellt wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Leistungsträger/Reiseveranstalter
herbeigeführt worden ist bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter
allein wegen eines Verschuldens
eines dritten Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer
Haftung bleiben unberührt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates,
in dem die Reise angeboten wird,
über die Bestimmungen von Pass-, Visa - und Gesundheitsvorschriften, sowie
deren eventuelle
Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit
der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass take off-Tours die Verzögerung zu vertreten
hätte.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch take off-Tours bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizineren,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, wird
verwiesen.
14. Flugzeiten
Soweit take off-Tours Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der
Änderung seitens der
Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen
seitens der
Fluggesellschaft möglich sind.
Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen
Flugtermin von der
Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten,
dass Sie sich spätestens zwei
Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet take off-Tours nicht,
soweit diese nicht auf ein
Verschulden von take off-Tours zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft
ihre Haftung
insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Dritte noch zusätzliche Anschlussflüge
buchen, so beachten Sie bitte bei den
Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen
Flugzeiten Ihrer
Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen
Gründen auch
kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der
Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken
Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen
Flugaufkommen im
internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend,
bei der
Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen
und am besten
einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich
sind.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von take off-Tours ist Westerburg/Westerwald. Für den Fall,
dass der Vertragspartner
von take off-Tours keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für
den Fall, dass die im
Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz
oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den
Fall, dass es sich bei dem
Vertragspartner für take off-Tours um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand
Westerburg/Westerwald vereinbart.
17. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen
umgehend auf die
Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen
und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren.
18. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein,
so hat dies keine
Auswirkung auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: 06.06.2002