Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma take off-Tours Silke Schweers

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann bei einem Reisemittler oder direkt bei take off-Tours Silke Schweers, nachstehend kurz take off-Tours genannt, erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an den Anmelder. Dem Anmelder ist bekannt, daß take off-Tours lediglich Vermittler der Reiseleistungen zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger/Reiseveranstalter ist. Die jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers/Reiseveranstalters gelten insoweit vorrangig. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Leistungsträger/Veranstalter, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird durch die Bedingungen des jeweils gewählten Veranstalters festgelegt. Sie beträgt jedoch mindestens 10 %, bzw. Euro 100, je nachdem welcher Betrag höher ist, von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n.F. durch den jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns bzw. den Reiseveranstalter zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch take off-Tours bzw.den Leistungsträger/Reiseveranstalter.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, take off-Tours nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt.
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden be lastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei take off-Tours bzw. dem Leistungsträger/Reiseveranstalter. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat take off-Tours bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlic hen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei den Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern.
Diese Regelung zu Punkt 6.1 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht,
wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 26 pro Flugschein zu verlangen.
6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Pauschalreisen ab/bis Deutschland einschließlich verbundener Leistungen
Kosten pro Person:
- Bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 31-25 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 24-16 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- 15-8 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- 7-4 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
- Ab 3 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis.
Mietwagen
Bis Reiseantritt Euro 26 pro Buchung.
Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
Diese Regelung gilt nur für Stornierungen von Mietwagen aber nicht bei Stornierungen kombinierter Reisen.
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.
Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen:
- Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
6.3 Ausnahmen Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktritts kosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100 %.
6.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 75 pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist take off-Tours bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter bere chtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse (oder an den jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltendmachen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen Agentur in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter nicht in Rechnung gestellt wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Leistungsträger/Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Leistungsträger/Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines dritten Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa - und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass take off-Tours die Verzögerung zu vertreten hätte. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch take off-Tours bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
14. Flugzeiten
Soweit take off-Tours Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet take off-Tours nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von take off-Tours zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Dritte noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von take off-Tours ist Westerburg/Westerwald. Für den Fall, dass der Vertragspartner von take off-Tours keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für take off-Tours um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Westerburg/Westerwald vereinbart.
17. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
18. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: 06.06.2002